Pflegebegutachtung Was Betroffene und Angehörige wissen sollten aus dem Pflege.info Magazin

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Pflegebegutachtung – Was Betroffene und Angehörige wissen sollten

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, ist das für alle Beteiligten eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Neben der Sorge um die Gesundheit kommt auch die Frage: Wie viel Unterstützung steht uns zu – und wer entscheidet das eigentlich?

Hier kommt die Pflegebegutachtung ins Spiel. Es ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad und bestimmt damit, welche finanziellen Leistungen die Pflegekasse übernimmt. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, was ein Pflegebegutachtung ist, wie es abläuft, worauf Sie achten sollten – und wie Sie sich gut darauf vorbereiten können.

Was ist eine Pflegebegutachtung?

➤ Eine Pflegebegutachtung ist eine Begutachtung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst (MD) – früher „MDK“ genannt – oder bei privat Versicherten durch Medicproof.
Das Gutachten stellt fest, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist und wie viel Hilfe sie benötigt.
Auf Basis dieser Einschätzung wird ein Pflegegrad (1 bis 5) vergeben, der bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden.

Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem, das sechs Lebensbereiche bewertet:

➤ Mobilität – z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen

➤ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Verständigung

➤ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression

➤ Selbstversorgung – z. B. Waschen, Anziehen, Essen

➤ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je mehr Punkte ein Mensch in diesen Bereichen erreicht, desto höher ist der Pflegegrad – und damit die Unterstützung.

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Der Ablauf der Pflegebegutachtung

Antrag auf Pflegegrad stellen
Der erste Schritt ist immer der Antrag bei der Pflegekasse (die meist bei der Krankenkasse angesiedelt ist).
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.

Terminankündigung
Der MD meldet sich schriftlich oder telefonisch, um einen Termin für den Hausbesuch zu vereinbaren.
Sie haben das Recht, einen passenden Termin zu wählen – nehmen Sie sich also Zeit und sorgen Sie dafür, dass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson beim Termin anwesend ist.

Hausbesuch / Begutachtung
Der Gutachter kommt nach Hause (oder ins Pflegeheim) und nimmt sich ca. 45–90 Minuten Zeit.
Dabei beobachtet er den Alltag, stellt Fragen und prüft die Fähigkeiten in den genannten sechs Bereichen.
Wichtig: Es geht nicht um medizinische Diagnosen, sondern um die tatsächliche Selbstständigkeit im Alltag.

Auswertung und Pflegegrad-Bescheid
Nach dem Besuch erstellt der Gutachter ein Gutachten und sendet es an die Pflegekasse.
Die Kasse entscheidet dann über den Pflegegrad und teilt das Ergebnis schriftlich mit.
In der Regel dauert das zwei bis vier Wochen.

Worauf sollten Pflegebedürftige und Angehörige achten? Viele Betroffene unterschätzen, wie entscheidend das Gutachten für die Höhe der Leistungen ist. Daher ist eine gute Vorbereitung wichtig. Hier einige Tipps aus der Praxis:

➤ Pflegealltag dokumentieren
Führen Sie mindestens eine Woche vorher ein Pflegetagebuch. Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird – und wie oft. Beispiele: „Morgens Hilfe beim Waschen und Anziehen“, „Mittags Medikamente vergessen“, „Abends Sturz beim Aufstehen“. Diese Aufzeichnungen helfen, ein realistisches Bild des Alltags zu zeigen.

➤ Nichts beschönigen
Viele Pflegebedürftige möchten stolz zeigen, was sie noch können – verständlich, aber im Gutachten kann das zu einer falschen Einschätzung führen. Seien Sie ehrlich und zeigen Sie auch die schwierigen Momente: „Heute klappt es, aber gestern ging es gar nicht.“ Der Gutachter muss den tatsächlichen Hilfebedarf erkennen, nicht den besten Tag.

➤ Hilfsmittel zeigen
Rollatoren, Haltegriffe, Pflegebett, Inkontinenzmaterial – alles sollte sichtbar vorhanden sein.
Das zeigt, wie stark der Pflegebedarf bereits unterstützt werden muss.

Unterlagen bereitlegen
Sammeln Sie wichtige Dokumente wie: Arztberichte, Medikamentenliste, Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte, evtl. Pflegedokumentation (vom Pflegedienst)

Angehörige oder Pflegekräfte einbeziehen: Angehörige erleben den Alltag oft anders – sie können ergänzen, was der Gutachter vielleicht nicht sieht. So entsteht ein vollständigeres Bild.

Nach dem Gutachten – was tun bei Ablehnung oder bei vermeindlich falschem Pflegegrad?

Wenn der Bescheid kommt und Sie den Eindruck haben, dass der Pflegegrad zu niedrig ist, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür das Gutachten in schriftlicher Form an (falls es nicht automatisch mitgeschickt wurde). Lesen Sie es genau durch – oft erkennt man, wo Punkte übersehen oder falsch eingeschätzt wurden.

Beim Widerspruch können Sie eine zweite Begutachtung beantragen oder zusätzliche Nachweise (z. B. ärztliche Atteste) einreichen. In vielen Fällen lohnt sich der Widerspruch!

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Häufige Gründe für falsche Einstufungen sind:

➤ der Gutachter oder die Gutachterin hatte nur begrenzte Zeit

➤ die Pflegeperson war nicht anwesend

➤ Einschränkungen wurden aus Scham nicht gezeigt

➤ der Tageszustand war außergewöhnlich gut

Emotionale Seite: Wenn Hilfe zur Notwendigkeit wird

Eine Pflegebegutachtung ist nicht nur eine bürokratische Angelegenheit – es berührt das Leben tief. Für Pflegebedürftige kann es schwer sein, zuzugeben, dass sie Hilfe brauchen. Für Angehörige ist es oft schmerzhaft zu sehen, wie Selbstständigkeit verloren geht.

➤ Deshalb: Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen, Ängste und auch über Entlastungsmöglichkeiten. Pflege ist Teamarbeit, niemand sollte sie allein tragen müssen.

zu guter letzt…

Eine Pflegebegutachtung ist der entscheidende Schritt, um die passende Unterstützung für den Alltag zu erhalten. Mit einer guten Vorbereitung, ehrlicher Darstellung und offener Kommunikation lässt sich sicherstellen, dass der tatsächliche Pflegebedarf erkannt wird. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen, Unterstützung zu suchen und Widerspruch einzulegen, wenn etwas nicht passt. Denn das Ziel ist klar: Ein würdevolles, sicheres und selbstbestimmtes Leben, auch mit Pflegebedarf.